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2 Planerische Grundlagen

2.1 Regionalplan

Der Regionalplan Nordhessen (2000) trifft für den Bereich des Naturparks Kellerwald-Edersee folgende Aussagen:

Natur und Landschaft

Knapp ein Drittel der Gesamtfläche des Naturparks Kellerwald - Edersee sind als Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Diese Flächen umfassen alle bestehenden und geplanten Naturschutzgebiete (→ Kapitel 3.6) und die gemeldeten FFH-Gebiete (→ Kapitel 3.7). Sie liegen überwiegend im nördlichen Teil des Naturparks.

Zur nachhaltigen Sicherung besonderer regionaler Klimafunktionen (Luftleit- und Ventilationsbahnen, Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiete) sind folgende Bereiche ausgewiesen:

  • Landwirtschaftsflächen östlich von Altwildungen (Kaltluftentstehungsgebiet)
  • Landwirtschaftsflächen im Wildetal und angrenzenden Hanglagen um Rein­hardshausen und Albertshausen (Kaltluftentstehungs- und Abflussgebiet)
  • Landwirtschaftsflächen südlich von Bad Wildungen (Kaltluftentstehungsgebiet)
  • Talauen der Wilde, des Sonderbaches / Talgrabens und des Urenbaches westlich bzw. südwestlich von Bad Wildungen (Kaltluftabflussgebiete)

Siedlung und Verkehr

Als Mittelzentrum ist Bad Wildungen, als Unterzentren sind Waldeck - Sachsenhausen und Gemünden ausgewiesen. Alle übrigen Gemeinden innerhalb bzw. am Rand des Naturparks werden als Kleinzentren eingestuft (Vöhl, Edertal - Giflitz, Frankenau, Bad Zwesten, Haina, Jesberg, Gilserberg).

Der Regionalplan enthält folgenden Siedlungserweiterungsflächen für Wohnen:

  • Waldeck, südöstlicher Ortsrand
  • Bad Wildungen, westlicher Ortsrand
  • Bad Wildungen - Reinhardshausen, südöstlicher Ortsrand
  • Frankenau, nördlicher Ortsrand
  • Bad Zwesten, südwestlicher Ortsrand
  • Jesberg, nördlicher Ortsrand
  • Gilserberg, nordöstlicher Ortsrand

Erweiterungen für Industrie und Gewerbe sind vorgesehen in:

  • Bad Wildungen, Ostrand (B 253)
  • Frankenau, Ostrand
  • Jesberg, Nordostrand

Das Feriendorf nördlich von Frankenau ist als Bestand dargestellt.

Folgende regionalen und überörtlichen Verkehrsachsen sind ausgewiesen:

  • Kassel - Fritzlar - Marburg (B 3) am Ostrand des Naturparks
  • Korbach - Frankenberg - Marburg (B 252) am Westrand des Naturparks
  • Fritzlar - Bad Wildungen - Frankenberg (B 253) im mittleren Teil des Naturparks
  • Bad Zwesten - Bad Wildungen - Waldeck - Korbach (B 485) am Nord-Ostrand des Naturparks

Als einzige Straßenplanung innerhalb des Naturparks ist im Regionalplan eine Ortsumgehung für Löhlbach (nördlich des Ortes) dargestellt.

Die Bahnstrecke Wabern - Bad Wildungen ist als Nebenverkehrsstrecke dargestellt, die Strecke Wega - Sachsenhausen - Korbach als stillgelegte Nebenstrecke, deren Trasse erhalten werden soll. Das ehemalige Werksgleis von Wega bzw. Bergheim nach Hemfurth, das zeitweise für den Ausflugsverkehr am Wochenende in den Jahren 2000 und 2001 reaktiviert und inzwischen wieder stillgelegt wurde, ist als Nebenverkehrsstrecke mit geplantem Haltepunkt in Hemfurth dargestellt. Für die stillgelegte Nebenverkehrsstrecke Korbach - Frankenberg (am Westrand, außerhalb des Naturparks) ist die Reaktivierung mit geplanten Haltepunkten in Herzhausen, Schmittlotheim und Ederbringhausen innerhalb bzw. im Nahbereich des Naturparks vorgesehen.

Land- und Forstwirtschaft

Landwirtschaftsflächen mittlerer bis guter Eignung für Acker- oder Grünlandnutzung (A1- und A2- sowie G1- und G2-Standorte) sind im Regionalplan in der Regel als ´Bereich für die Landwirt­schaft´ ausgewiesen. Dort hat die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Innerhalb des Naturparks Kellerwald-Edersee befinden sich größere zusammenhängende Bereiche für die Landwirtschaft im Lorfetal, um Bad Wildungen, nordwestlich von Hemfurth sowie am Südrand des Naturparks (öffnet PlanPlan Nr. 6).

Alle Landwirtschaftsflächen mit geringer Standorteignung (A3- und G3-Standorte) sowie die ortsrandnahen Flächen werden als ´Bereich für Landschaftsnutzung und Pflege´ ausgewiesen. Diese Flächen sollen in der Regel der Landwirtschaft vorbehalten bleiben; es sind jedoch in geringem Umfang unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Nutzungen zugelassen wie z.B. kleinflächige Siedlungserweiterungen (bis 5 ha), Anlagen für Freizeit und Erholung mit hohem Grünflächenanteil sowie Waldneuanlagen.

Im Regionalplan sind alle vorhandenen Waldflächen als Bestand dargestellt mit dem Ziel der dauerhaften Erhaltung. Darüber hinaus sind ´Waldzuwachsflä­chen´ ausgewiesen (Mindestgröße 5 ha), die außerhalb von Standorten mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Klima und das Land­schaftsbild oder die Landschaftspflege liegen. Solche Flächen sind insbesondere im mittleren Teil des Naturparks auf weniger ertragreichen Landwirtschaftsflächen im Anschluss an vorhandene Waldflächen dargestellt. Hinsichtlich der Waldzuwachsflächen ist im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes evtl. mit Veränderungen zu rechnen. Den Aussagen des Regionalplanes zum Thema Wald liegt der forstliche Rahmenplan (RP Kassel, 1997) zu Grunde.

Wasserschutz

Der östliche Teil des Naturparks (mehr als die Hälfte der Gesamtfläche) ist im Regionalplan Nordhessen als ´Bereich für die Grundwassersicherung´ ausgewiesen. In diesen Bereichen hat die Sicherung oder Gewinnung von Wasservorkommen Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Dabei handelt es sich um Bereiche,

  • in denen die Grundwasserergiebigkeit und die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit mittel bis groß ist
  • in denen Wasserschutzgebiete sich mit verschmutzungsempfindlichen Bereichen überschneiden.

Im Regionalplan sind entlang fast aller Fließgewässer des Naturparks vorhandene oder geplante ´Bereiche für den Schutz oberirdischer Gewässer´ ausgewiesen. Dabei handelt es sich um gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder um Planungen zur künftigen Entwicklung von Retentionsräumen bzw. zur Gewässerrenaturierung (→ Kapitel 3.4).

Rohstoffsicherung

Innerhalb bzw. im Randbereich des Naturparks Kellerwald - Edersee weist der Regionalplan Nordhessen in folgenden Gebieten ´Flächen für die Rohstoffsicherung´ aus:

  • zwischen Waldeck und Buhlen
  • westlich von Giflitz (Rabenstein)
  • südlich von Hundsdorf (Große Aschkoppe)
  • westlich von Hüttenrode (zwischen K 106 und K 47)
  • nordwestlich von Bad Zwesten (Lecktopf)

Folgende bestehende Abbaustellen sind dargestellt:

  • östlich von Dainrode
  • südöstlich von Löhlbach
  • westlich von Hüttenrode

Energieversorgung

Die Kraftwerksanlagen am Edersee (Hemfurth) sind im Regionalplan als Bestand dargestellt, ebenso die Hochspannungsleitungen von dort Richtung Waldeck, nach Bad Wildungen - Borken und nach Edertal-Kleinern - Frankenau - Frankenberg.

Bereiche für die Windenergienutzung sind innerhalb des Naturparks nicht ausgewiesen. In der Umgebung außerhalb des Naturparks sind jedoch mehrere solcher Standorte dargestellt, darunter eine besonders große Fläche südlich von Wolfhagen sowie mehrere kleinere Bereiche (nördlich von Sachsenhausen, westlich von Haubern, östlich, südöstlich und südlich von Gilserberg, südlich von Jesberg sowie südwestlich von Niederurff. Alle genannten Standorte sind zumindest von exponierten Aussichtspunkten des Naturparks Kellerwald-Edersee aus sichtbar.

   
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