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1.3 Entwicklungsgeschichte des Naturparks Kellerwald-Edersee

Die Ausweisung des Naturparks Kellerwald-Edersee ist eng verbunden mit den langjährigen Auseinandersetzungen um die Einrichtung eines Laubwald-Nationalparks in dieser Region. Diese begannen 1986 zunächst im Südwestteil des Landkreises Waldeck-Frankenberg im hessischen Teil des Rothaargebirges. Das Projekt wurde jedoch nach kurzer Debatte zu den Akten gelegt.

1990 fanden sich in Korbach Naturschutzfachleute aus Verbänden und Verwaltung zusammen mit dem Ziel, einen Laubwald-Nationalpark im Landkreis Waldeck-Frankenberg zu gründen. Dazu wurde 1991 ein Konzeptpapier vorgelegt, das sich neben naturschutzfachlichen Themen auch mit der Entwicklung des Fremdenverkehrs, der Dorferneuerung, der Verkehrserschließung sowie der Land- und Forstwirtschaft befasste. Die Autoren gründeten 1992 den Verein ´Pro Nationalpark´ und legten 1994 ein ergänzendes Konzept zur Reservatsflächenplanung vor, das sich im Wesentlichen auf das Waldschutzgebiet Edersee beschränkte. Im selben Jahr ließ das Land Hessen ein Gutachten erstellen, das die Ausweisung eines Nationalparks im Bereich des Waldschutzgebietes Edersee empfahl.

1996 folgte ein Kabinettsbeschluss zur Ausweisung des Nationalparks. Die danach einsetzenden Proteste führten im Frühjahr 1997 zu einem Bürgerentscheid in den Gemeinden Vöhl, Frankenau und Edertal, bei dem sich 5.600 Bürger gegen die Ausweisung eines Nationalparks aussprachen. Als Reaktion darauf wurde von engagierten Bürgern und Naturschützern eine Unterschriftenaktion organisiert, bei der innerhalb weniger Wochen über 10.000 Unterschriften für den Nationalpark gesammelt wurden. Dennoch stellte der Kreistag Waldeck-Frankenberg im Dezember 1997 die Ausweisung eines Nationalparks zurück.

Unabhängig von der Nationalparkdiskussion schränkte die hessische Landesregierung den Einschlag älterer Buchen im Waldschutzgebiet Edersee per Erlass drastisch ein und meldete die gesamte Fläche als FFH-Gebiet für das europäische Schutzgebietssystem ´Natura 2000´ (→ Kapitel 3.7) mit dem Ziel der Entwicklung natürlicher Laubwälder. Gleichzeitig gelang es dem Bürgermeister von Bad Wildungen, Gegner und Befürworter des Nationalparks an einen ´Runden Tisch´ zu bringen mit dem Ergebnis des Entwurfs einer Nationalparkverordnung.

Nach dem Wechsel der hessischen Landesregierung im Frühjahr 1999 wurde das Nationalparkprojekt zunächst in dieser Form nicht weiter verfolgt. Statt dessen sollte auf einer wesentlich größeren Fläche der Naturpark Kellerwald-Edersee eingerichtet werden.

Die im Dezember 1999 beschränkt aufgenommene Nutzung von jüngeren Buchen-Beständen im Waldschutzgebiet Edersee löste heftige Proteste aus und wurde daraufhin zunächst bis 2003 wieder ausgesetzt.

Am 1. Juni 2001 trat die Schutzverordnung für den Naturpark Kellerwald-Edersee (→ Kapitel 1.5) in Kraft. Die beiden Landkreise (Waldeck-Frankenberg und Schwalm-Eder) sowie 9 Kommunen gründeten den Zweckverband ´Naturpark Kellerwald-Edersee´. Im Oktober 2002 wurde die Entwicklungsplanung für den Naturpark beauftragt.

Im März 2003 wurde von der neu gewählten hessischen Landesregierung die Einrichtung eines Nationalparks im Bereich des um die Waldrandbereiche erweiterten Waldschutzgebietes Edersee (FFH-Gebiet) - Nationalpark im Naturpark - als Teil des Regierungsprogrammes bekannt gegeben (öffnet PlanPlan Nr. 4 ´Schutzgebiete´).


   
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