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Entwicklungsplanung im Naturpark Kellerwald-Edersee (Stand: Okt. 2003)

Allgemeines Leitbild der Naturparke (gem. VDN, Verband Deutscher Naturparke)

Naturparke sind geschaffen worden, um großräumige Kulturlandschaften, die aus Naturschutzgründen und wegen ihrer Erholungseignung von herausragender Bedeutung sind, zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Jeder Naturpark repräsentiert dabei eine einzigartige Landschaft mit besonderem Charakter. Naturparke sollen sich konsequent im Sinne des Leitgedankens zu Vorbildlandschaften weiterentwickeln. Dabei müssen der Naturschutz und die Erholungsvorsorge mit einer umweltverträglichen Landnutzung und Wirtschaftsentwicklung sowie eine schonende und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen miteinander verbunden und in Einklang gebracht werden. Naturparke fördern besonders in strukturschwachen Regionen die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus.

Aufgaben und Ziele (gem. VDN, Verband Deutscher Naturpark)
  • Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft durch Förderung naturnahe Bewirtschaftungsmethoden in der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung und Vermarktung regionaler Produkte sowie Stärkung der regionalen Identität
  • Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes, Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern sowie Weiterentwicklung der Siedlungs- und Baukultur
  • Förderung eines breiten Umweltbewusstseins durch Umweltbildung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Sicherung der landschaftsbezogenen Erholung und eines umwelt- und sozialverträglichen Tourismus
  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Mitwirkung an anderen, das Naturparkgebiet betreffenden Planungen
  • Zusammenarbeit mit Kommunen, Behörden und Organisationen
  • Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen zur Erholungsnutzung und Besucherlenkung

Entwicklungsplanung im Naturpark Kellerwald-Edersee

Um den Naturpark Kellerwald-Edersee im Sinne des allgemeinen Leitbildes und der allgemeinen Aufgaben der Naturparke zielgerichtet zu entwickeln, ist ein Entwicklungsplan für die Naturpark-Region erarbeitet worden. Der Entwicklungsplan dient den Naturpark-Gremien als Handlungsgrundlage. Er ist kein rechtsverbindliches Planungswerk, gleichwohl können Elemente daraus in Fachplanungen wie Landschaftsrahmenpläne oder übergeordnete Regionalplanungen aufgenommen werden.

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